Beitragsseiten
Satzung 1
Satzung 2
Satzung 3
Satzung 4
Satzung 5
Alle Seiten

Satzung des Trägervereins

Nachfolgend finden Sie die Satzung des Vereins Montessori Mainbogen e.V., Mühlheim am Main (Stand: 12.12.2007)

§ 1 – Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen Montessori Mainbogen e.V. und hat seinen Sitz in Mühlheim am Main.

2. Er ist beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Nr. VR 2049 im Vereinsregister eingetragen.

3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Schuljahr (1.8.-31.7. des Folgejahres).

§ 2 – Zweck des Vereins

1. Der Verein dient der Förderung der Erziehung und Bildung. Er will die Bildung vom Vorschulalter an fördern und das Recht auf Bildung verwirklichen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der von Maria Montessori begründeten Pädagogik.

2. Der Zweck des Vereins wird verwirklicht insbesondere

a) durch die Gründung, den Betrieb und die aktive Unterstützung von Einrichtungen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich, die auf der Grundlage der Montessori-Pädagogik oder ähnlichen pädagogischen Konzepten arbeiten. Zum Betrieb dieser Einrichtungen gehört ggf. auch die Versorgung der Kinder mit Speisen und Getränken. Ein Anspruch auf Versorgung besteht nicht. Die Einrichtungen werden ihre Angelegenheiten in gesonderten, durch die Mitgliederversammlung zu beschließenden Geschäftsordnungen regeln.

b) durch Veranstaltungen zur Erwachsenenbildung zu pädagogischen Fragestellungen, insbesondere auch durch Weiterbildungsveranstaltungen und Kurse.

c) durch die Information der Öffentlichkeit über die Montessori-Pädagogik in Wort und Schrift.

3. Der Verein ist parteipolitisch nicht gebunden und verfolgt keine anderen als die satzungsgemäßen Ziele und Zwecke.

§ 3 – Gemeinnützigkeit

1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts  „Steuerbe-günstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwen-dungen aus Mitteln des Vereins.

Der Verein haftet ausschließlich mit seinem Vereinsvermögen.



 
Aktuelle Termine
Mon., 04. Okt. 2010, 20:00 Uhr

Infoveranstaltung - Schulkonzept und Schulalltag
----------------------------------------
Mon., 25. Okt. 2010, 20:00 Uhr

Infoveranstaltung - Finanzen, Elternmitwirkung und Einzelheiten des Aufnahmeverfahrens
----------------------------------------
168.png